Kostenvoranschlag (GKV)

Anspruch auf Bezuschussung von Hilfsmitteln gegenüber der Krankenkasse haben in der Regel Personen mit an Taubheit grenzender Schwerhörikeit bis zur Gehörlosigkeit. In Einzelfällen zählen auch Personen mit höchgradiger Schwerhörigkeit zu diesem Kreis.


Was Sie als Betroffene / Betroffener bei Ihrer Bestellung beachten sollten:

Stellen Sie Ihre Hilfsmittel im Warenkorb zusammen, wie bei jedem Webshop-Einkauf. Wählen Sie abschließend unter Zahlungsoptionen „Kostenvoranschlag“ aus.

Wir erstellen in diesem Fall nach Eingang Ihrer Bestellung für Sie den erforderlichen Kostenvoranschlag und reichen Ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Das ist Voraussetzung für die Bezuschussung oder die Kostenübernahme. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre Bestellung auch auf Plausibilität und Vollständigkeit.

Zudem setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bitten Sie um Ihr Einverständnis und die für die Erstellung des Kostenvoranschlags notwendigen weiteren Informationen.

Die Lieferung kann erst erfolgen, nachdem Ihre Krankenkasse der Kostenübernahme oder -beteiligung zugestimmt hat.